28.08.2022
Abmahnungen wegen Nutzung von Google Fonts
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und meine Kunden darauf hinweisen, dass ich bei allen von mir erstellten und zur Verwaltung übernommenen Webseiten immer die Google-Schriften lokal eingebunden habe. Es besteht also kein Handlungsbedarf und sollten Sie dennoch ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dann empfehle ich die Webseite der IT-Recht Kanzlei München.
Zahlen Sie auf gar keinen Fall den geforderten Geldbetrag und nutzen Sie das angebotene Musterschreiben der IT-Recht Kanzlei. Selbstverständlich können Sie auch den Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Sie müssen aber reagieren und dürfen das Schreiben nicht ignorieren!